Palettenversand

Einige Güter sind sehr sperrig und können nicht per Paket versendet werden. Ein Paketdienst befördern in der Regel nur Pakete, die von einer Person allein getragen werden können. Sobald es sich jedoch um Stückgut handelt, das schwerer ist (mehr als 31 kg) oder besonders große Abmessungen haben, ist ein Transport per Speditionsversand notwendig. Dies gilt zum Beispiel für Waschmaschinen, Möbel, Sperrgut, Industrie-Teile, Motoren oder große Mengen an Waren.

 

Europalette und Einwegpalette sind die Möglichkeiten im Bereich Palettenversand.

 

Bei der Palette  wird zwischen Einwegpaletten und Europaletten unterscheiden. Europaletten tragen ein EUR-Symbol. Sie werden auf Wunsch vom Versender zurückgenommen und wiederverwendet. Das funktioniert so ähnlich wie beim Pfandsystem für Glasflaschen. Europaletten sind im Palettentransport in einem Kreislauf: Schäden werden ausgebessert und dann wird die Palette im Speditionsversand wieder eingesetzt. Bei Einweg-Paletten besteht kein Kreislauf. Sie werden meistens nach dem Palettentransport vernichtet. Die Einweg-Palette bleibt nach dem Transport im  Speditionsversand beim Kunden. Wenn der Empfänger noch Verwendung für die Palette hat, kann er sie behalten.  Einweg-Paletten kosten im Einkauf ca. 15 Euro und sind daher relativ wertlos.

 

Inklusive Abholung günstig versenden

 

Mit Palettenversand24 versenden Sie Ihre Palettenware günstig inklusive Abholung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbst der Versender sind oder ob es bei jemand abgeholt werden muss. Die Abholung kann deutschlandweit erfolgen. Der Termin zur Abholung kann frei gewählt werden. So einfach war Ihr Palettenversand noch nie.

 

Von der Beförderung durch Palettenversand24  sind folgende Sendungsgüter ausgeschlossen:

 

Ware mit einem Wert über 5.000€ * Geld * Wertpapiere * geldwerte Dokumente * Schecks * Wertpapiere * Wechsel * Sparbücher * Kreditkarten * Prepaid- und Telefonkarten * Edelmetalle * Schmuck * Uhren * echte Perlen * Edelstein * Pelze * Kunstgegenstände * Antiquitäten * verderbliche Güter * lebende Tiere * menschliche und tierische sterbliche Überreste * Organe und Leichenteile * Urnen * Waffen * Waffenbestandteile, * radioaktive Stoffe * Gefahrgut * Abfälle * Öl * Benzin * Schmierstoffe * Gas- Sauerstoff- Druckluftflaschen mit und ohne Füllung * jedwedes Gut, welches gegen die Einfuhrbestimmungen des Empfangslandes verstoßen * Temperaturgeführte Güter wie Flügel * Klavier * leicht verderbliche Lebensmittel * Pflanzen * Umzugsgüter * Medikamente * 

Palettenversand24 ist nicht zur Überprüfung der Sendungen verpflichtet. Der Versender ist verpflichtet, Palettenversand24 über den Inhalt der Sendung zu informieren. Die tatsächliche Übernahme zur Beförderung durch Palettenversand24 stellt kein Einverständnis oder nachträgliche Genehmigung mit der Beförderung von Gütern dar.

 

Verpackungsbedingungen

 

Sendungen sind durch den Auftraggeber nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer je nach ausgewählter Versandart z.B. eine geeignete Außenverpackung, eine Palette, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss, ggf. Kantenschutz, Spanngurte und Luftpolsterfolie.  So muss z.B. eine Sendung die zu Schwer (über 40 kg) oder zu Sperrig ist, über eine ausreichend dimensionierte Palette versendet werden, da sie ggf. nicht von einer Person getragen werden kann. Die Anwendung der Verpackungsrichtlinien dient lediglich als Hilfestellung und entbindet den Auftraggeber / Versender nicht von einer weitergehenden Überprüfung, ob das genutzte Verpackungsmaterial geeignet für die zu versendende Ware ist. 

 

Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen.

 

Der Fahrer ist nicht zur Überprüfung der Verpackung, Angaben, Deklarierung, Inhalt oder sonstigem befugt, berechtigt oder verpflichtet, hier ist alleinig der Auftraggeber in der Pflicht, bzw. in der Pflicht den Versender dazu anzuweisen.

 

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